Barrierefreiheits
ERKLÄRUNG
Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir, der Kfz Meisterbetrieb Wiegand GmbH & Co. KG, als Homepagebetreiber sind bemüht, unsere Homepage in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:
Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen - BGG NRW) und Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITVNRW)
Website
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.wiegand-kfz.de
Letzte Aktualisierung der Website
Diese Website wurde zuletzt am 16.09.2025 in wesentlichen Punkten inhaltlich überarbeitet.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:
Mail: service@wiegand-kfz.de
Tel: +49 2304-16177
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Nach aktuell geltender Rechtslage sind wir aufgrund der vorgegebenen Parameter nicht verpflichtet, unsere Homepage in Einklang mit den Bestimmungen des Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen - BGG NRW) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITVNRW) zu bringen. Dennoch wollen wir freiwillig bemüht sein, einen möglichst hohen Grad an Barrierefreiheit zu gewährleisten. Unsere Homepage ist daher (aktuell) nicht vollständig mit den geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar. Im Einzelnen:
Unverhältnismäßige Belastung
Einige Inhalte auf dieser Website sind aktuell nicht vollständig barrierefrei. Aufgrund der Vielzahl individueller Angaben und Schriftgrößen bzw. -arten und des manuellen Erstellungsprozesses können manche Inhalte derzeit nicht durchgängig in einer für alle assistiven Technologien optimal lesbaren und semantisch korrekten Form dargestellt werden.
Begründung der Unverhältnismäßigkeit
Die vollständige Überarbeitung aller manuell gepflegten Inhalte würde einen erheblichen personellen und zeitlichen Aufwand erfordern, der im Verhältnis zum Nutzen eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne von § 4 BITV 2.0 darstellt. Wir sind bestrebt, die Barrierefreiheit der Homepage schrittweise zu verbessern und die manuelle Erstellung künftig barrierefreundlicher zu gestalten.
Farbliche Gestaltung / Kontraste:
Die farbliche Gestaltung unserer Homepage folgt den Vorgaben unserer Corporate Identity (CI). Dabei kann es in Einzelfällen vorkommen, dass die Kontraste nicht vollständig den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß WCAG 2.2 AA entsprechen.
Eine Anpassung dieser Farben ist derzeit nicht vorgesehen, da sie ein wesentliches Element unseres Markenauftritts als Werkstatt darstellen. Wir sind jedoch bemüht, alternative Zugänglichkeiten zu schaffen und entwickeln unser Angebot kontinuierlich weiter.
Evaluationsmethode
Selbsteinschätzung durch Dritte
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 16.09.2025 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 16.09.2025 überprüft.